Wie wird bei neuen Mitarbeitenden bezüglich der bKV verfahren?
Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stellt sich die Frage, wie mit neuen Mitarbeitenden umgegangen wird. Hier sind einige Aspekte zu beachten.
Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stellt sich die Frage, wie mit neuen Mitarbeitenden umgegangen wird. Hier sind einige Aspekte zu beachten.
Innerhalb eines Unternehmens besteht die Möglichkeit, einen differenzierten Versicherungsschutz für Mitarbeitergruppen ab fünf Personen in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) anzubieten. Unternehmen können verschiedene Versicherungspakete oder Optionen zur Verfügung stellen.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht Unternehmen, ihren Mitarbeitern zusätzlichen Krankenversicherungsschutz anzubieten. Doch besteht die Möglichkeit, bestimmte Arbeitnehmer für die bKV auszuwählen?
Wie wird die bKV versteuert? Die bKV wird nur dann als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter*innen übernimmt und diese ausschließlich den Versicherungsschutz verlangen können, nicht aber eine Geldzahlung. Dies sollte entsprechend in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung definiert sein. Ansonsten stellt die bKV Barlohn dar.
Die Beiträge einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können je nach Anbieter und Tarifmodell unterschiedlich gehandhabt werden. In einigen Fällen können die Beiträge altersabhängig sein, während andere Tarife ein einheitliches Beitragssystem haben.
Es kann durchaus sinnvoll sein, neben einer bestehenden privaten Krankenversicherung (PKV) eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung (bKV) abzuschließen. Selbst wenn Sie bereits Privatpatient sind, können Sie die Leistungen der bKV nutzen und dadurch Ihre Privatversicherung entlasten. Dies ermöglicht Ihnen eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet in der Regel die Möglichkeit, nicht nur die Mitarbeiter selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen mitzuversichern. Denn Familienangehörige können sich als Selbstzahler zu günstigen Konditionen in der bKV mitversichern. Dies kann ein attraktiver Vorteil sein, da die Gesundheit der Familienmitglieder genauso wichtig ist wie die der Arbeitnehmer selbst.
Es gibt Höchsteintrittsalters-Grenzen für die bKV. Diese können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Prinzipiell kann aber jede volljährige Mitarbeiterin und jeder volljährige Mitarbeiter über die bKV versichert werden. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, neben den Arbeitnehmern*innen auch Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer*innen, Firmeninhaber*innen und Auszubildende (ab dem 16. Lebensjahr) zu versichern.
Die Mindestzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) abzuschließen, variiert je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Es gibt keine einheitliche Mindestgrenze, sondern unterschiedliche Vorgaben, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet gegenüber einer privaten Krankenzusatzversicherung eine Reihe von Vorteilen.
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