Wie wird bei neuen Mitarbeitenden bezüglich der bKV verfahren?
Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stellt sich die Frage, wie mit neuen Mitarbeitenden umgegangen wird. Hier sind einige Aspekte zu beachten.
In der Regel sollten neue Mitarbeiter*innen über die bKV informiert werden, entweder während des Bewerbungsprozesses oder spätestens bei Beginn des Arbeitsverhältnisses. Es ist wichtig, ihnen alle relevanten Informationen über den Versicherungsschutz, und die Tarif-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Dabei kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums für die Teilnahme an der bKV zu entscheiden.
Es ist ratsam, die Kommunikation über die bKV sowohl schriftlich als auch mündlich zu führen, um sicherzustellen, dass die neuen Mitarbeiter*innen die Informationen vollständig verstehen und gegebenenfalls Fragen stellen können. Idealerweise wird ein Ansprechpartner benannt, der bei weiteren Anliegen zur Verfügung steht.