0681 / 30 98 26 27

Mo.-Fr. 08:30 – 17:30

  • Betriebliche-Krankenversicherung-FAQs

Können Mitglieder einer GKV auch eine bKV abschließen?

Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) anzumelden. Die bKV stellt eine zusätzliche Versicherungsoption dar, die den bestehenden GKV-Schutz ergänzt.

  • Betriebliche-Krankenversicherung-FAQs

Kann ein Arbeitnehmer seinen bKV-Tarif nach einer Kündigung fortsetzen?

Nach einer Kündigung fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie ihren betrieblichen Krankenversicherungs-Tarif weiterhin nutzen können. Die gute Nachricht ist, dass in den meisten Fällen eine Fortsetzung des bKV-Tarifs möglich ist. Die bKV ist eine Versicherung, bei der der Arbeitnehmer der Leistungsempfänger ist. Daher hat er das Recht, den Vertrag nach einer Kündigung individuell fortzuführen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer die Beiträge privat zur bKV selbst zahlt.

  • Betriebliche-Krankenversicherung-FAQs

Wie wirkt sich die Elternzeit auf den bKV-Tarif aus?

Die Elternzeit ist eine bedeutende Phase im Leben eines Arbeitnehmers, die auch Auswirkungen auf den betrieblichen Krankenversicherungs-(bKV) Tarif haben kann. Während der Elternzeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, und damit einhergehend können auch die Leistungen der bKV beeinflusst werden.

  • Betriebliche-Krankenversicherung-FAQs

Wie lange ist ein Arbeitgeber an diese Sozialleistung gebunden?

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung ist in der Versorgungsordnung geregelt und stellt eine freiwillige soziale Leistung dar ohne Rechtsanspruch auf dauerhafte Bezahlung. Auch die wiederholte Zahlung von Beiträgen oder wiederholte Zusage-Erteilung begründet keinen Anspruch für die Zukunft. Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus seiner Zusage auf betriebliche Krankenversicherung und insbesondere zur Zahlung von Beiträgen ist generell begrenzt auf die Dauer des zugrundeliegenden Gruppenvertrages.