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Kann eine vom Arbeitnehmer finanzierte bKV bei Insolvenz weitergeführt werden?

Die finanzielle Stabilität eines Arbeitgebers kann sich im Laufe der Zeit verändern, und in seltenen Fällen kann dies zu Insolvenz führen. Doch was geschieht mit der vom Arbeitnehmer finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) in einem solchen Szenario?

Glücklicherweise gibt es eine gute Nachricht: Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann die bKV in der Regel vom Arbeitnehmer auf eigene Rechnung weitergeführt werden. Der Vertrag bleibt somit bestehen, unabhängig von der finanziellen Situation des Arbeitgebers.

Die Weiterführung der bKV durch den Arbeitnehmer kann verschiedene Vorteile haben. Erstens ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Versicherungsschutz nahtlos fortzusetzen, ohne auf der Suche nach einer neuen Versicherungspolice Zeit und Mühe aufwenden zu müssen. Zweitens kann der Arbeitnehmer möglicherweise von den bereits aufgebauten Leistungen und Wartezeiten profitieren, da diese in der Regel beim Wechsel zu einer neuen Versicherung verloren gehen würden.

Insgesamt bietet die Möglichkeit, die vom Arbeitnehmer finanzierte bKV bei Insolvenz weiterzuführen, den Arbeitnehmern eine gewisse Sicherheit und Kontinuität in Bezug auf ihren Versicherungsschutz. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den entsprechenden Vertragsdetails auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.