0681 / 30 98 26 27

Mo.-Fr. 08:30 – 17:30

Wie wird der bKV-Vertrag bei Eintritt in den Ruhestand behandelt?

Scheiden Mitarbeiter*innen aus dem Unternehmen aus (z.B. bei Arbeitgeberwechsel, Renteneintritt etc.), können sie innerhalb einer bestimmten Frist die Fortsetzung des Versicherungsschutzes auf eigenen Namen und eigene Rechnung ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragen.

Die bKV gewährt somit auch im Ruhestand weiterhin Versicherungsschutz und Zugang zu den vereinbarten Leistungen. Dies kann eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen und den Versicherungsschutz im Ruhestand aufrechterhalten.

Es empfiehlt sich daher vor dem Renteneintritt, sich mit den Experten der BKVITAL und den spezifischen Konditionen des bKV-Vertrags auseinanderzusetzen, um eventuelle Änderungen zu verstehen und den bestmöglichen Versicherungsschutz sicherzustellen. Eine frühzeitige Klärung dieser Fragen ermöglicht eine nahtlose Fortführung der bKV-Leistungen im Ruhestand.