Kann eine bKV für Grenzgänger abgeschlossen werden?
Viele Menschen arbeiten in einem Land und leben in einem anderen. Diese sogenannten Grenzgänger stellen besondere Anforderungen an ihre Versicherungen, insbesondere wenn es um die Krankenversicherung geht.
BKV-versicherte Mitarbeiter*innen müssen bei Anspruch auf Leistung aus der GKV ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ist dies nicht der Fall, muss immer eine individuelle Freigabe erfolgen.
Je nach Land und individueller Situation können steuerliche Aspekte bei Bezug von Leistungen aus der bKV für Grenzgänger eine Rolle spielen. Es ist ratsam, uns als Experten der BKVITAL frühzeitig mit einzubinden
Auslandsbehandlungen werden im Rahmen des gewählten Tarifes in ganz Europa zu den ortsüblichen Kosten erstattet. Somit können Leistungen eines in Europa praktizierenden Arztes über die bKV abgerechnet werden.