Können bestimmte Arbeitnehmer für bKV ausgewählt werden?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht Unternehmen, ihren Mitarbeitern zusätzlichen Krankenversicherungsschutz anzubieten. Doch besteht die Möglichkeit, bestimmte Arbeitnehmer für die bKV auszuwählen?
Grundsätzlich ja, aber arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze gilt es zu beachten. Dies bedeutet, es müssen objektive Kriterien zugrunde gelegt werden und es dürfen nicht willkürlich Mitarbeiter*innen ausgesucht werden. Außerdem wird i.d.R. eine Arbeiternehmerzahl von mindestens fünf Personen zur Bildung einer Gruppe vorausgesetzt. Unter den vorgenannten Voraussetzungen hat der Arbeitgeber dann die Flexibilität, die Teilnehmer der bKV individuell festzulegen. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass nur Führungskräfte, bestimmte Abteilungen oder Mitarbeiter mit speziellen Vertragsarten in den Genuss der bKV kommen. Die genauen Auswahlkriterien und Teilnahmebedingungen legt der Arbeitgeber fest. Gerne wird die Variante genommen, die Gruppen nach Betriebszugehörigkeit zu gliedern und dadurch lange Betriebszugehörigkeit mit höheren Budget-Tarifen zu belohnen. Hierdurch wird die Mitarbeiterbindung gestärkt und eine Fluktuation der Belegschafft gemindert.
Die Möglichkeit, bestimmte Arbeitnehmer für die bKV auszuwählen, ermöglicht es Unternehmen, den Versicherungsschutz gezielt an die Bedürfnisse und Positionen der Mitarbeiter anzupassen. So können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Vorteilen der bKV profitieren. Es empfiehlt sich, mit einem Experten der BKVital, über die verschiedenen Möglichkeiten und Bedingungen der bKV zu informieren.