Für welche Personengruppen kann eine bKV nicht abgeschlossen werden?
Es gibt Höchsteintrittsalters-Grenzen für die bKV. Diese können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Prinzipiell kann aber jede volljährige Mitarbeiterin und jeder volljährige Mitarbeiter über die bKV versichert werden. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, neben den Arbeitnehmern*innen auch Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer*innen, Firmeninhaber*innen und Auszubildende (ab dem 16. Lebensjahr) zu versichern.
Auch 520 €-Kräfte können grundsätzlich abgesichert werden.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht darf eine 520-EUR-Kraft jedoch nicht schlechter gestellt werden als eine Vollzeitkraft. Abhängig von der gewählten Versteuerungsart: Sollte die Summe aus Gehalt und steuer- & sozialpflichtigem bKV-Beitrag die 520-EUR-Grenze übersteigen, kann die Person den Status eines geringfügig Beschäftigten verlieren. Um ihren Status als geringfügig Beschäftigte nicht zu verlieren, können 520-EUR-Kräfte zu Versicherungsbeginn der bKV widersprechen.
Es ist wichtig, diese Einschränkungen zu beachten, wenn ein Unternehmen eine bKV einführen möchte. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung nur für die geeigneten Berufs- und Personengruppen angeboten wird, um Missverständnisse zu vermeiden und die Richtlinien einzuhalten.