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Ist es möglich Familienangehörige in die bKV mit aufzunehmen?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet in der Regel die Möglichkeit, nicht nur die Mitarbeitenden selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen mitzuversichern. Denn Familienangehörige können sich als Selbstzahler zu günstigen Konditionen in der bKV mitversichern. Dies kann ein attraktiver Vorteil sein, da die Gesundheit der Familienmitglieder genauso wichtig ist wie die der Arbeitnehmer selbst.

Die Regelungen für Familienangehörige ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei einer guten Regelung für Familienangehörige ist es z.B. möglich, dass sich die Familienangehörigen innerhalb der ersten 6 Monate – ohne Gesundheitsprüfung – zu den günstigen Konditionen der bKV mitversichern können. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Absicherung der Familie und stellt sicher, dass sie von den umfangreichen Leistungen der bKV profitieren können, auch wenn möglicherweise eine Vorerkrankung vorliegt. Diese Möglichkeit ist für „kranke“ Menschen von unschätzbarem Wert und schafft eine positive Einstellung des Partners zum Unternehmen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Möglichkeiten und Konditionen der Mitversicherung von Familienangehörigen von dem jeweiligen bKV-Anbieter abhängen. Manche Unternehmen ermöglichen beispielsweise die Aufnahme des Ehepartners und der Kinder, während andere auch Großeltern oder andere Familienmitglieder berücksichtigen.

Die Mitversicherung von Familienangehörigen in der bKV kann daher ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine solche Versicherung sein.