Zahlt der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV?
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stellt sich die Frage, wer die Beiträge trägt: der Arbeitnehmer*innen oder der Arbeitgeber? In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV. Diese Form der betrieblichen Zusatzleistung dient nicht nur dazu, die Attraktivität des Arbeitgebers zu steigern, sondern bietet auch steuerliche Vorteile.