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Zahlt der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV?

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stellt sich die Frage, wer die Beiträge trägt: der Arbeitnehmer*innen oder der Arbeitgeber? In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV. Diese Form der betrieblichen Zusatzleistung dient nicht nur dazu, die Attraktivität des Arbeitgebers zu steigern, sondern bietet auch steuerliche Vorteile.

Indem der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV übernimmt, entlastet er seine Mitarbeiter finanziell und ermöglicht ihnen den Zugang zu erweiterten Gesundheitsleistungen. Dadurch können sich die Arbeitnehmer umfassender absichern und von zusätzlichen Leistungen profitieren, die über die reguläre gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ergeben sich für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile, da die Beiträge zur bKV als betriebliche Aufwendungen absetzbar sind. Zudem sind sie in der Regel nicht als geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmer zu versteuern.

Durch die Übernahme der Beiträge zur bKV zeigt der Arbeitgeber sein Engagement für das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken und dazu beitragen, talentierte Fachkräfte anzuziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen zur Beitragsübernahme und steuerlichen Behandlung im jeweiligen bKV-Vertrag festgehalten sind.